Vorsicht vor Rauchmelder-Prüfern
Auf Grund der aktuellen Situation nun auch noch ein kleiner Bericht von uns.
Wir wurden die letzten Wochen auch mehrfach angesprochen wegen der Rauchmelderprüfung, da es hier derzeitig wohl einige Betrüger geben soll.
Seit 31.12.2014 besteht eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen und vermietete Wohnflächen in Hessen.
Es gibt aber keine Pflicht einer Rauchmelderprüfung! Es wird zwar empfohlen die Rauchmelder regelmäßig prüfen zulassen, doch besteht dazu keine Pflicht.
Somit Achtung vor Haustürgeschäften und anderen Anfragen zur Prüfung von Rauchmeldern.
Sollten sie auf so Prüfmännchen treffen dann bitten wir sie dieses zur Anzeige zu bringen, auch in den Medien wurde ja schon mehrfach davor gewarnt.
Auch wir Installieren und Instandhalten Rauchmelder, nur immer grundsätzlich geht die Anfrage erstmal vom Kunden aus.
Wir hoffen so auch etwas mehr zur Beruhigung mitzuhelfen zu können.
Rauchmelderpflicht in Hessen
Zusammenfassung
Einbaupflicht
– für Neu- und Umbauten: ab 24.06.2005
– für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
– Schlafräumen
– Kinderzimmern
– Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
– für den Einbau: der Eigentümer
– für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)
Quelle: rauchmelderpflicht.eu
Gerne beraten wir sie persönlich über den Kauf, die Montage und die Wartung der Rauchmelder.
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Kaiser-Feuerschutz
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